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1.) Worum geht es ?
Rechtslage / Ausgangssituation
Die nationale Umsetzung der europäischen Elektroaltgeräterichtlinie ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) vom 16. März 2005. Dieses Gesetz ist am 23. März im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil 1 Nr. 17 veröffentlicht worden und verpflichtet damit die Hersteller/Importeure von Gasentladungslampen zur Organisation und Finanzierung der getrennten Sammlung und Behandlung von Altlampen.
2.) Wer ist betroffen?
Hersteller und Importeure sind gleichgestellt. Hersteller im Sinne des ElektroG ist jeder,
- der Gasentladungslampen unter seinen Namen herstellt und erstmals in Verkehr bringt;
- Anbieter, die unter ihrem Markennamen weiterverkaufen;
- Importeure, die Gasentladungslampen einführen und in Verkehr bringen;
- Exporteure, die unmittelbar an einen Nutzer in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ausführen und abgeben;
- Vertreiber, wenn er schuldhaft neue Gasentladungslampen nicht registrierter Hersteller zum Verkauf anbietet.
3.) Was müssen Hersteller/Importeure laut ElektroG tun?
Die Hersteller / Importeure treffen u.a. folgende Verpflichtungen:
- Registrierung bei der EAR (Stiftung Elektro Altgeräte Register) bis 24.11.2005 mit Firmenname, Marke, Registrierungsgrundmenge,...
- Die von der EAR vergebene Registrierungsnummer ist in den Geschäfts-papieren zu führen
- Nachweis einer insolvenzsicheren Garantie ab 24.11.2005 für "Neue Altlampen"
- Monatliche Meldung der in Verkehr gebrachten Gasentladungslampen an die EAR
- Entgegennahme und Erfüllung der Abholanordnungen für die ÖRE (öffentlich rechtliche Entsorgungsträger) von der EAR
- Bestätigung der Abholung von der ÖRE und den anderweitig gesammelten und wieder verwerteten Altlampen
- Kennzeichnung der in Verkehr gebrachten Gasentladungslampen mit dem vorgeschriebenen Symbol (Tonne plus Balken) spätestens ab dem 24.03.2006
- Schaffung einer Rückgabestelle für andere als private Nutzer in zumutbarer Entfernung
Hersteller / Importeure können sich zur Erfüllung dieser gesetzlichen Pflichten zuverlässiger Dritter bedienen.
4.) Was ist die Lampen-Recycling und Service GmbH (LARS)?
Um alle Hersteller/Importeure in Deutschland weitgehend zu entlasten, haben die führenden Anbieter von Gasentladungslampen zwei Entsorgungssysteme gegründet. Ein System wird von Osram geführt. Ein zweites System (LARS) wird von allen übrigen großen inländischen Herstellern geführt und ist diskriminierungsfrei offen für alle anderen Hersteller/Importeure in Deutschland. LARS ist ein unabhängiger Dienstleister für Hersteller/Importeure von Lampen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem ElektroG.
5.) Was bietet LARS an ?
LARS bietet als unabhängiger Dienstleister eine hersteller- / importeurorientierte Gesamtlösung an, mit der die Hersteller/Importeure ihren Verpflichtungen gemäß dem ElektroG nachkommen können. Die dafür erzielten Mengenvorteile kommen allen Teilnehmern diskriminierungsfrei zu Gute.
Folgende Dienstleistungen werden angeboten:
- Abwicklung und Finanzierung
- Weiterleitung der erforderlichen Meldungen an die EAR
- Errichtung geeigneter Sammelstellen in zumutbaren Entfernungen deutschlandweit
- Abholung der Altlampen von den ÖRE`s und den anderen Sammelstellen
- Behandlung, Verwertung und umweltgerechte Entsorgung
- Bestpreise durch gebündelte Mengen
- Vermittlung der Teilnahme an einem kollektiven Garantiesystem im Sinne des § 6 Abs. 3 ElektroG.
6.) Was müssen Hersteller/Importeure bei der Teilnahme an LARS tun?
- Registrierung bei der EAR
- Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit LARS
- Abschluss eines Gesellschaftervertrages mit der Garantiegesellschaft Lampen GbR mit beschränkter Haftung.
- Meldung der in Verkehr gebrachten Mengen an LARS (und zur Weiterleitung an die EAR)
- Stellung einer Bankbürgschaft zur Absicherung der Vorleistungen von LARS
- Kostenersatz für Aufwendungen von LARS und die Kollektivgarantie, berechnet jeweils pro verkaufter Lampe.
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