Vertragspartner-Vertrag
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Anlage 1 - Download - gültig ab 01.01.2009
Anlage 2 - Download -
Anlage 3 - Download -


Bedingungen für die Teilnahme an einem System zur Rückerstattung von Entsorgungskosten nach dem ElektroG bei Exporten von Händlern
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Anlagen - Download -
   

Kurzdarstellung LARS
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Infoblatt LARS Juni 2010
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Die Vertriebe der Lampenhersteller werden mehr und mehr mit dem Problem konfrontiert, dass gewerbliche Großverbraucher die Entsorgungskosten beim Hersteller, mit dem Argument selbst zu entsorgen, nicht bezahlen wollen. Sie stützen sich dabei auf das ElektroG, § 10 Abs. 2 Satz 2 mit der Möglichkeit einer individuellen Vereinbarung.

Uns liegt nun ein Rechtsgutachten vor, welches aussagt, dass bei Lampen - da es sich um "dual-use-Geräte" handelt - dieser Paragraph nicht anwendbar ist. Die Verpflichtung der Hersteller kann bei "dual-use-Geräten" nicht durch eine zivilrechtliche Vereinbarung an den Verbraucher abgetreten werden.

Wir stellen ihnen hiermit dieses Gutachten und eine Argumentationshilfe für ihren Vertrieb zur Verfügung.

Rechtsgutachten
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Argumentationshilfe
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