Information zur Rückerstattungsmöglichkeit der Entsorgungskosten bei nachgewiesenen Exporten

Obwohl kein rechtlicher Anspruch für die Rückerstattung von Entsorgungskosten aus dem ElektroG ableitbar ist, hat die namhafte Lampenindustrie auf freiwilliger Basis eine Rückerstattungsprozedur installiert. Dieses System ist jetzt verfügbar.

Es handelt sich dabei um ein europaweit agierendes Clearinghouse. Der Zugang wird über ein Internetportal mit Passwort erfolgen.

Das LARS Internetportal für Export clearing ist hier verfügbar.

Der Exporteur schließt einen Vertrag mit LARS, der die notwenigen Daten und Bedingungen (Nachweis über die Bezahlung der Entsorgungspauschale bei einem bestimmten Hersteller mit Marke, Exportnachweis, Kunde im Ausland zur Trittbrettfahrerkontrolle) für die mit LARS verbundenen Hersteller regelt.

Die Rückzahlung erfolgt über LARS im Auftrag der Hersteller.


 WEEE Black Box Refund Kurzpräsentation.ppt

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