Information zur Rückerstattungsmöglichkeit
der Entsorgungskosten bei nachgewiesenen Exporten
Obwohl kein rechtlicher Anspruch für die Rückerstattung
von Entsorgungskosten aus dem ElektroG ableitbar ist,
hat die namhafte Lampenindustrie auf freiwilliger Basis
eine Rückerstattungsprozedur installiert. Dieses
System ist jetzt verfügbar.
Es handelt sich dabei um ein europaweit agierendes Clearinghouse.
Der Zugang wird über ein Internetportal mit Passwort
erfolgen.
Das LARS Internetportal für Export clearing ist hier verfügbar.
Der Exporteur schließt einen Vertrag
mit LARS, der die notwenigen Daten und Bedingungen (Nachweis
über die Bezahlung der Entsorgungspauschale bei
einem bestimmten Hersteller mit Marke, Exportnachweis,
Kunde im Ausland zur Trittbrettfahrerkontrolle) für
die mit LARS verbundenen Hersteller regelt.
Die Rückzahlung erfolgt über LARS im Auftrag
der Hersteller.