Kollektive Garantielösung nach dem ElektroG für Lampen hier verfügbar


Einleitung:

Das "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)" verpflichtet Hersteller (gemäß §3, Abs.11) von Elektrogeräten in § 6 Abs. 3 zur Stellung insolvenzsicherer Garantien für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung.

Für den Bereich der vom Gesetz betroffenen Lampen wurde die "Garantie-Gesellschaft Lampen" geschaffen, um interessierten Betroffenen einen kostengünstigen, und unbürokratischen Weg anzubieten, der gesetzlichen Garantiestellungspflicht nachzukommen.

Seit dem 20. Dezember 2005 liegt die offizielle Anerkennung dieses kollektiven Garantiesystems durch das Elektro-Altgeräte-Register (EAR) vor.

Das System steht allen Lampenherstellern diskriminierungsfrei ab sofort zur Verfügung.

Garantiegesellschaft Lampen GbR mbH
http://www.garantiegesellschaft-lampen.de


Bei Fragen zu diesem Thema oder Problemen in der Umsetzung klicken Sie hier oder wenden Sie sich bitte an uns unter der folgenden Telefonnummer: 089/ 57 959 123

 

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