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Die Pflichten des Herstellers/Importeurs nach neuem ElektroG

Worum geht es?
Die nationale Umsetzung der europäischen Elektroaltgeräterichtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment – WEEE) ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG). Dieses Gesetz verpflichtet die Hersteller/Importeure von Gasentladungslampen, Energiesparlampen und Sonstige (LED-Retrofit Lampen) zur Organisation und Finanzierung der getrennten Sammlung und der fachgerechten Entsorgung von Altlampen. Bei Leuchten muss der Hersteller/Importeur zumutbare Rückgabemöglichkeiten bieten.

Wer ist betroffen?
Hersteller im Sinne des ElektroG ist jeder, der Gasentladungslampen (z. B. Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, Hochdruckentladungslampen) oder Sonstige (LED-Retrofit Lampen) und Leuchten

  • unter seinem Namen herstellt und erstmals in Verkehr bringt;
  • unter seinem Markennamen weiterverkauft;
  • einführt und in Verkehr bringt;
  • unmittelbar an einen Nutzer in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ausführt oder abgibt.
Darüber hinaus gilt auch als Vertreiber, wer schuldhaft neue Gasentladungslampen, Energiesparlampe oder Sonstige (LED-Retrofit Lampe) nicht registrierter Hersteller zum Verkauf anbietet.

Welche Pflichten müssen erfüllt werden?
Die Hersteller/Importeure von Lampen und Leuchten treffen u. a. die folgenden Verpflichtungen:

a) Registrierung bei der stiftung elektro-altgeräte register (ear)
b) Führung der stiftung ear-Registrierungsnummer in den Geschäftspapieren
c) Nachweis einer insolvenzsicheren Garantie „Neue Altlampen“
d) Kennzeichnung der in Verkehr gebrachten Gasentladungslampen, Energiesparlampen, Sonstige (LED-Retrofit Lampen, sowie Leuchten mit dem vorgeschriebenen Symbol
e) Monatliche Meldung der in Verkehr gebrachten Gasentladungslampen, Energiesparlampen, Sonstige (LED-Retrofit Lampen) und Leuchten
f) Entgegennahme und Erfüllung der Abholanordnungen der stiftung ear für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE)
g) Bestätigung der Abholung von den örE´s und den anderweitig gesammelten und wiederverwerteten Altlampen (inkl. Dokumentation und Entsorgungsnachweis)
h) Schaffung von Rückgabestellen für andere als private Nutzer

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