LARS - Kurzdarstellung

1.) Worum geht es?


Rechtslage / Ausgangssituation

Die nationale Umsetzung der europäischen Elektroaltgeräterichtlinie ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) vom 20. Oktober 2015. Dieses Gesetz ist am 23. Oktober im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil 1 Nr. 40 veröffentlicht worden und verpflichtet damit die Hersteller / Importeure von Gasentladungslampen, Energiesparlampen und Sonstigen (LED-Retrofit-Lampen) zur Organisation und Finanzierung der getrennten Sammlung und Behandlung von Altlampen.


2.) Wer ist betroffen?


Hersteller und Importeure sind gleichgestellt. Hersteller im Sinne des neuen ElektroG ist jeder,

  • der Gasentladungslampen, Energiesparlampen und Sonstige (LED-Retrofit-Lampen) unter seinem Namen herstellt und erstmals in Verkehr bringt,
  • der Gasentladungslampen, Energiesparlampen und Sonstige (LED-Retrofit-Lampen) unter seinem Namen herstellt und erstmals in Verkehr bringt,
  • Anbieter, die unter ihrem Markennamen weiterverkaufen,
  • Importeure, die Gasentladungslampen, Energiesparlampen und Sonstige (LED-Retrofit-Lampen) einführen und in Verkehr bringen,
  • Exporteure, die unmittelbar an einen Nutzer in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ausführen und abgeben,
  • Vertreiber, wenn er schuldhaft neue Gasentladungslampen, Energiesparlampen und Sonstige (LED-Retrofit-Lampen) nicht registrierter Hersteller zum Verkauf anbietet.

3.) Was müssen Hersteller/Importeure laut ElektroG tun?


Die Hersteller / Importeure treffen u.a. folgende Verpflichtungen:
  1. Registrierung bei der stiftung ear (stiftung elektro-altgeräte register) für die relevanten Gerätearten
  2. Führung der Registrierungsnummer der stiftung ear in den Geschäftspapieren
  3. Nachweis einer insolvenzsicheren Garantie nach § 7 (2) für "Neue Altlampen"
  4. Monatliche Meldung der in Verkehr gebrachten Gasentladungslampen, Energiesparlampen und Sonstige (LED-Retrofit-Lampen) an die stiftung ear
  5. Entgegennahme und Erfüllung der Abholanordnungen für die örE (öffentlich rechtliche Entsorgungsträger) von der stiftung ear
  6. Bestätigung der Abholung von der örE und den anderweitig gesammelten und wieder verwerteten Altlampen
  7. Kennzeichnung der in Verkehr gebrachten Gasentladungslampen, Energiesparlampen und Sonstige (LED-Retrofit-Lampen) mit dem vorgeschriebenen Symbol (Tonne plus Balken)
  8. Schaffung einer Rückgabestelle für andere als private Nutzer in zumutbarer Entfernung
Hersteller / Importeure können sich zur Erfüllung dieser gesetzlichen Pflichten zuverlässiger Dritter bedienen.


4.) Was ist die Lampen-Recycling und Service GmbH (LARS)?


Um alle Hersteller / Importeure in Deutschland weitgehend zu entlasten, haben die führenden Anbieter von Gasentladungslampen, Energiesparlampen und Sonstige (LED-Retrofit-Lampen) Entsorgungssysteme gegründet. Das LARS-System wird von großen inländischen Herstellern geführt und ist diskriminierungsfrei offen für alle anderen Hersteller/Importeure in Deutschland. LARS ist ein unabhängiger Dienstleister für Hersteller/Importeure von Lampen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem neuen ElektroG und bietet zu einheitlichen Konditionen allen Teilnehmern seine umfassenden Leistungen an.


5.) Was bietet LARS an?


LARS bietet als unabhängiger Dienstleister eine hersteller- / importorientierte Gesamtlösung an, mit der die Hersteller / Importeure ihren Verpflichtungen gemäß dem ElektroG nachkommen können. Die dafür erzielten Mengenvorteile kommen allen Teilnehmern zu Gute. Folgende Dienstleistungen werden angeboten:
  • Abwicklung und Finanzierung
  • Weiterleitung der erforderlichen Meldungen an die stiftung ear
  • Errichtung geeigneter Sammelstellen in zumutbaren Entfernungen deutschlandweit
  • Abholung der Altlampen von den örE`s und den anderen Sammelstellen
  • Behandlung, Verwertung und umweltgerechte Entsorgung der Altlampen
  • Bestpreise durch gebündelte Mengen
  • Vermittlung der Teilnahme an einem kollektiven Garantiesystem im Sinne des § 7 (2) ElektroG


6.) Was müssen Hersteller / Importeure tun, um an den Vorteilen des LARS-System zu partizipieren?

  • Registrierung bei der stiftung ear
  • Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit LARS.
  • Abschluss eines Garantievertrages mit der Elektro-Altgeräte Garantie GmbH mit beschränkter Haftung. (EAG)
  • Meldung der in Verkehr gebrachten Mengen und Gewichte an Gasentladungslampen und Sonstige (LED-Retrofit-Lampen) im LARS-System (zur Weiterleitung an die stiftung ear).
  • Stellung einer Bankbürgschaft zur Absicherung der Vorleistungen von LARS (entfällt bei Teilnahme am Garantiesystem der EAG)
  • Gebühr für Aufwendungen von LARS, berechnet jeweils pro verkaufter Lampe (aktuell 0,13 € pro Gasentladungslampe und ab 01.10.2017 0,08 € pro LED-Retrofit-Lampe)

Unternehmenskontakt

Lampen-Recycling und Service GmbH

Grossneumarkt 24
D-20459 Hamburg

Tel.: +49 (0)40 / 8835182-2
Fax: +49 (0)40 / 8835182-3

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