Exportrückerstattung

Informationen zur Rückerstattung an bei LARS registrierte Hersteller gezahlte Entsorgungskosten bei nachgewiesenen Exporten

Obwohl kein rechtlicher Anspruch für die Rückerstattung von Entsorgungskosten aus dem ElektroG ableitbar ist, hat die namhafte Lampenindustrie auf freiwilliger Basis eine Rückerstattungsprozedur installiert.

Die aktuelle Bedienungsanleitung für die WEEE Blackbox finden Sie auf dieser Seite zum Download. Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Registrierung oder dem Meldeverfahren benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an LARS.

Der Exporteur schließt einen Vertrag mit LARS, den Sie bitte in 2-facher Ausführung paraphiert und unterschrieben an uns senden. Die Bedingungen entnehmen Sie bitte dem Vertrag.

Registrieren Sie Ihr Unternehmen als "Refund Requester" in der WEEE Blackbox. Nach Eingang des von Ihnen gezeichneten Vertrages überprüfen wir Ihre Registrierung. Sie erhalten eine Info in der WEEE Blackbox sobald Ihre Registrierung genehmigt wurde.

Zum LARS Meldeportal (WEEE Blackbox) für Exporteure gelangen Sie hier.

Die Rückzahlung erfolgt über LARS im Auftrag der Hersteller.

Informationen zum Herunterladen